Kinder
Hinweis zur Begleitung und Eintritt von Kindern in die Wohlfühl-Therme
Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist der Besuch der Wohlfühl-Therme nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (über 18 Jahre) erlaubt. Ein Nachweis ist bei Bedarf an der Kasse vorzulegen.
Der Eintritt in die Sauna Pur als auch in den Hamam ist für Kinder generell nicht erlaubt. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten diese Bereiche betreten
Da wir ein Erholungs- und Thermalbad mit Heilwirkung sind, genießen unsere ruhesuchenden und regenerierenden Badegäste unseren Vorrang.
Ab dem 14.4.2025 erhalten Kinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres 10 % Rabatt.
Die Aufsichtspflicht als auch die Sorgfaltspflicht obliegt während des gesamten Thermenaufenthaltes bei den begleitenden Eltern/Großeltern/Erziehungsberechtigten. Auf das Wohl bzw. die Unversehrtheit der von ihnen begleiteten Kinder ist zu achten.
Die Wohlfühl-Therme übernimmt hierzu keinerlei Haftung!
Ebenso haben Eltern/Großeltern/Erziehungsberechtigten darauf zu achten, dass sich die Kinder den Gepflogenheiten eines Thermal-Erholungsbades anpassen. Diese gilt auch für mitführende befreundete Kinder. Bitte sprechen Sie vor Eintritt in unsere Thermenlandschaft über die angemessene Anpassung des Verhaltens mit Ihren Kindern.
Kleinkinder
Freien Eintritt in die Therme haben Kinder unter 3 Jahren. Davon gänzlich ausgenommen ist der Eintritt in die Sauna Pur und in den Hamam.
Gesundheitlicher Hinweis zum Thermalbad mit Kindern:
Es wird abgeraten, Kinder im Kleinkindalter bis 4 Jahren das Baden im Thermalwasser über eine längere Badezeit zu ermöglichen. Daher sollte sich das Kind nicht zu lange im Wasser aufhalten.
Die Sorgfaltspflicht zu keiner Wasserverschmutzung, das Tragen einer Schwimmwindel / eines Schwimmhöschen ist daher Pflicht. Auch die Aufsichtspflicht muss hier im gesamten Zeitraum des Thermenaufenthaltes gewährleistet und sichergestellt werden.